Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 16 K 381/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Heraufsetzung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung nach § 35a EStG erst mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2009 - Ausschluss von Änderungen zum Vorteil des Steuerpflichtigen durch Kleinbetragsverordnung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 35a EStG; § 52 Abs. 50b S. 4 EStG
Rechtmäßigkeit der Kleinbetragsverordnung bei Ausschluss von Änderungen zum Vorteil des Steuerpflichtigen; Heraufsetzung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) mit Wirkung ab 2009 - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heraufsetzung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung nach §35a EStG erst mit Wirkung ab VZ 2009; Kleinbetragsverordnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Heraufsetzung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung nach §35a EStG erst mit Wirkung ab VZ 2009
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anwendungszeitpunkt des neuen Förderhöchstbetrags
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 16 K 381/09
- BFH, 16.02.2011 - X R 21/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1202
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 16 K 381/09
Die Ermächtigung der Exekutive, den betreffenden Gegenstand selbst zu regeln, wird durch den Gesetzgeber nicht aufgehoben oder ausgesetzt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2005 2 BvF 2/03, BVerfGE 114, 196). - BFH, 27.09.1994 - VIII R 36/89
Verpflichtungsklage gegen Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung mangels …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 16 K 381/09
Hat der Steuerpflichtige sich für den Rechtsbehelf des Einspruchs entschieden, so überlagert dieser förmliche Rechtsbehelf einen daneben gestellten Antrag auf schlichte Änderung des Bescheids, weil der Einspruch die Rechts des Steuerpflichtigen umfassender und wirkungsvoller wahrt als der Antrag auf schlichte Änderung (BFH Urteil vom 27. September 1994 VIII R 36/89, BStBl. II 1995, 353). - FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2010 - 3 K 2002/09
Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Jahre 2008 …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 16 K 381/09
Insoweit wird auf die sich mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes im Detail beschäftigenden Entscheidungen der Finanzgerichte Münster (Beschluss vom 14. Dezember 2009 10 V 4132/09 E, juris) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 26. Januar 2010 3 K 2002/09, juris) verwiesen, die zum gleichen Ergebnis wie das erkennende Gericht kommen (…ebenso auch Hermann/Heuer/Raupach-Apitz, § 35a Rz. 2;… Blümich-Erhard, § 35a Rz. 1). - FG Münster, 11.12.2009 - 10 V 4132/09
Erhöhung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen erst ab 2009
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 16 K 381/09
Insoweit wird auf die sich mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes im Detail beschäftigenden Entscheidungen der Finanzgerichte Münster (Beschluss vom 14. Dezember 2009 10 V 4132/09 E, juris) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 26. Januar 2010 3 K 2002/09, juris) verwiesen, die zum gleichen Ergebnis wie das erkennende Gericht kommen (…ebenso auch Hermann/Heuer/Raupach-Apitz, § 35a Rz. 2;… Blümich-Erhard, § 35a Rz. 1).
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
Regelmäßige Rentenanpassungen in der gesetzlichen Sozialversicherung sind zu 100% …
Auch im BFH-Urteil vom 16. Februar 2011 X R 21/10 (www.bundesfinanzhof.de) ging es um einen Fall, in dem ein erstmaliger Einkommensteuerbescheid (dort für das Jahr 2008 vom 22. Juni 2009) geändert werden sollte, was das dortige FA mit Einspruchsentscheidung vom 24. September 2009 ablehnte (vgl. dazu das Urteil des Niedersächsischen FG vom 2. März 2010 16 K 381/09, EFG 2010, 1202).